Frauenchor Drabenderhöhe

 

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Unser Chor


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Der Frauenchor stellt sich vor



Das ist unsere 1. Stimme, die zwitschert ganz oben auf der Tonleiter in den höchsten Tönen.

1. Sopran               2. Sopran 

Roswitha Hackbarth      Maria Gündisch
Gabi Lucas              Lucia Henn
Stephanie Kahlert       Erika Prawitz
Tanja Röttger           Bärbel Rogalla
Andrea Rumi              Ilka Ruland
Irina Matzik            Hedda Schneider
                        Regina Strässer
                                                
Direkt daneben ist der Sopran 2. Genau wie der Alt 1 sind das diejenigen, die sich nicht zwischen "hoch oben" und "tief unten" entscheiden können. Sie trällern teilweise hoch, teilweise tief.

1. Alt                     2. Alt
Sabine Breuer            Liesel Holländer
Sophia Halmen            Angelika Knips
Gundhild Jäkel-Müller    Karen Mika
Erika Sudmann            Edith Mosebach
Rita Wagner              Bettina Ottinger
                         Monika Müller
                         Larissa Wennemann

          
Unser Alt 2 ist für die tiefen Töne im Tonleiterkeller zuständig.
 

Unsere Satzung

S A T Z U N G

§ 1 – Name, Sitz und Zweck des Vereins

Der Frauenchor Drabenderhöhe, gegründet am 03.11.1951, mit Sitz in Wiehl – Drabenderhöhe, ist Mitglied des Kreischorverband Oberberg e.V. und somit auch Mitglied des ChorVerband NRW e.V., der Mitglied im Deutschen Chorverband e.V. ist.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Pflege des Liedguts und des Chorgesangs. Durch regelmäßige Proben bereitet sich der Chor für Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor, und stellt sich dabei auch in den Dienst der Öffentlichkeit.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 2 – Mitgliedschaft

Der Frauenchor Drabenderhöhe besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern. Aktives Mitglied kann jeder werden, der am Chorgesang teilnehmen möchte und hierzu geeignet ist.

Die Aufnahme des aktiven Mitglieds erfolgt durch eigenhändige Unterschrift der Beitrittserklärung und die damit verbundene Anerkennung der geltenden Vereinssatzung. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand/das Leitungsteam.

Die Mitgliedschaft für aktive Mitglieder endet durch schriftliche oder mündliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand/Leitungsteam, durch Ausschluss oder Tod.
Der Ausschluss kann wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen und / oder wegen Verstoß gegen die Interessen des Frauenchors erfolgen; die Entscheidung trifft der Vorstand/das Leitungsteam.

Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selbst zu singen.

Die Mitgliedschaft für fördernde Mitglieder beginnt / endet bei Zahlung / Nichtzahlung des jeweiligen Jahresbeitrags. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und nehmen nicht an der Mitgliederversammlung teil.

Der Frauenchor Drabenderhöhe besteht ferner aus Ehrenmitgliedern, deren Ernennung durch die Mitgliederversammlung erfolgt.

§ 3 – Pflichten der Mitglieder

Alle aktiven Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, und die Pflicht, regelmäßig an den Chorproben teilzunehmen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten jeweiligen Jahresbeitrag spätestens bis zum Jahresende zu entrichten.

§ 4 – Verwendung der Finanzmittel

Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen dienen allein den in § 1 beschriebenen Zwecken des Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarende Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen dürfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 5 – Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind 

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand/ das Leitungsteam

§ 6 – Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand/das Leitungsteam unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einer Woche einzuberufen. Dies geschieht durch textliche Einladung.

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, dessen Vertreter oder einem Mitglied des Leitungsteams geleitet. Es nehmen nur die aktiven Mitglieder teil.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand/Leitungsteam einberufen werden. Dieser/dieses ist hierzu verpflichtet, wenn dies von einem Drittel der aktiven Mitglieder beantragt wird; in dem Antrag ist der Gegenstand der Tagesordnung anzugeben.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen aktiven Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit. Die gefassten Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten.

Änderungen der Satzung und die Auflösung des Frauenchors Drabenderhöhe können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen aktiven Mitglieder beschlossen werden.

Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

Jedes aktive Mitglied ist berechtigt Anträge in die Mitgliederversammlung einzubringen.

§ 7 – Vorstand/Leitungsteam

Der Vorstand besteht aus

  1. Dem geschäftsführenden Vorstand
  2. Dem Beirat (Notenwart, usw.)

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an

  1. die Vorsitzende
  2. die stellvertretende Vorsitzende
  3. die Schriftführerin
  4. die Kassenführerin

Alternativ kann die Mitgliederversammlung ein Leitungsteam aus mindestens drei Personen wählen.
Jedes Mitglied ist allein vertretungsberechtigt.

Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands/Leitungsteams während der Wahlzeit aus, so übernimmt auf Beschluss des Vorstands/Leitungsteams eines der übrigen Mitglieder die Geschäfte des Ausgeschiedenen, bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstands/Leitungsteams.

Der geschäftsführende Vorstand, bzw. das Leitungsteam, führt die laufenden Geschäfte des Vereins, ihm obliegt die Verwaltung des Vermögens und die Ausführung von Beschlüssen.

Der Vorstand/das Leitungsteam wird auf ein Jahr gewählt. Er/es bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand/neues Leitungsteam gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.

Chorleiterwechsel erfolgen auf Veranlassung des Vorstands/Leitungsteams mit Bestätigung der Mitgliederversammlung.

Bei Ausscheiden von mehr als der Hälfte des Vorstands/Leitungsteams ist innerhalb von drei Monaten eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

§ 8 – Das Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 9 – Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Frauenchors Drabenderhöhe, im Einvernehmen mit dem Finanzamt Gummersbach, an einen Verein, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Dieser Verein wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt.

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Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 17.01.2025 beschlossen und tritt mit Wirkung vom 01.02.2025 in Kraft.

 

 










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